Im Folgenden präsentieren wir einen Artikel über die neue europäische Verordnung zur Ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten. Auch wenn die Kategorie der Bieffe-Produkte nicht unter diese Verordnung fällt, entwirft und baut unser Unternehmen seit jeher Maschinen mit dem ständigen Gedanken an die Einfachheit der Reparaturen, gewährleistet die Verfügbarkeit von Ersatzteilen (auch für sehr alte Maschinen) und die Schnelligkeit der Lieferung dieser Teile, wobei die Kosten für den Kunden berücksichtigt werden.
Wir sind fest davon überzeugt, dass es richtig ist, Maschinen zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen, wie es unsere Philosophie des “PERCHE’ BUTTARE?” ® (Warum wegwerfen?) erinnert.
Europa, seit dem 1. März 2021 ist das Recht auf Reparatur aktiv.
Die europäischen Bürger genießen seit dem 1. März 2021 das Recht auf Reparatur für verschiedene Arten von Haushaltsgeräten und Verbraucherelektronik. Es handelt sich dabei um eine vom EU-Parlament genehmigte Initiative zur Unterstützung der sogenannten Kreislaufwirtschaft, einem System, das auf totale Ökologische Nachhaltigkeit abzielt.
Die Produkte, die leichter zu reparieren sein werden
Die EU-Verordnung 2021/341 der Kommission hat vorerst das umweltfreundliche Design für eine Auswahl von Produkten festgelegt. Konkret handelt es sich um Server und Datenspeichereinheiten, Elektromotoren und Frequenzumrichter, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Netzteile, elektronische Displays (auch Fernseher), Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner und gekühlte Verkaufsautomaten.
Rechte der Fachleute und der Verbraucher
„Die Hersteller oder Importeure sind nun verpflichtet, den professionellen Reparaturdiensten eine Reihe von wesentlichen Teilen (Motoren und Motorbürsten, Pumpen, Stoßdämpfer und Federn, Waschbehälter usw.) für mindestens 7-10 Jahre nach der Markteinführung der letzten Einheit eines Modells in der EU zur Verfügung zu stellen“, betont das Dokument der Kommission.
Brüssel hat selbstverständlich die Verpflichtung vorgesehen, die technischen Handbücher für Fachleute zur Verfügung zu stellen, aber auch Vorteile für Amateurreparateure – also für das klassische Heimwerken. Die Hersteller müssen uns „einige Ersatzteile für mehrere Jahre nach der Marktrücknahme eines Produkts zur Verfügung stellen“. Man denke an Türen, Scharniere oder Dichtungen, die als Gegenstand von Eingriffen gelten, die für jedermann machbar sind. „Die maximale Lieferzeit für all diese Teile beträgt 15 Werktage ab der Bestellung“, schließt die Kommission.
Vollständige Regelung: https://www.reteambiente.it/normativa/44052/regolamento-commissione-ue-2021341ue/
Quelle: Corriere della Sera, 8 Maerz 2021